Rechtsanwalt für
Arbeitsrecht
Hamburg
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Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterzeichnen, ist es für Sie als Arbeitnehmer sinnvoll, diesen Vertrag einmal „auf Herz und Nieren“ prüfen zu lassen. Denn nicht selten weicht z. B. die Beschreibung der Tätigkeit im Arbeitsvertrag von dem ab, was mündlich besprochen wurde, oder die Einbeziehung von tarifvertraglichen Regelungen in den Arbeitsvertrag hat Auswirkungen, mit denen Sie in dieser Form nicht rechnen.
Haben Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sollten Sie das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine Abmahnung kann Voraussetzung und Vorstufe zu einer Kündigung sein! Gegen eine unberechtigte Abmahnung kann man allerdings rechtlich vorgehen und Sie z. B. aus der Personalakte entfernen lassen, damit die Abmahnung keine arbeitsrechtliche Wirkung gegen Sie entfalten kann.
Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt, ist es wichtig, zeitnah klären zu lassen, ob die Kündigung in dieser Form gerechtfertigt und damit rechtens war oder nicht. Denn ist eine Kündigung unrechtmäßig, lohnt es sich, dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Allerdings ist das nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung möglich.
Arbeitszeugnisse sorgen am Ende eines Arbeitsverhältnisses häufig für Unmut bzw. für Streit. Nicht verwunderlich, weil die Zeugnissprache in Arbeitszeugnissen alles andere als klar und deutlich ist. Eine gut klingende Bewertung kann das Gegenteil bedeuten, eine positive Äußerung über persönliches Verhalten ebenfalls. Auf sich sitzen lassen muss man das nicht.
Eine Anstellung muss nicht immer mit einer Kündigung enden. Ein Aufhebungsvertrag ist oft eine gute Möglichkeit, sich aus den Pflichten des Arbeitsvertrages zu lösen, um z. B. schneller eine neue Stelle antreten zu können. Außerdem ist ein Aufhebungsvertrag eine elegante Möglichkeit, einen Streit vor dem Arbeitsgericht z. B. über eine Kündigung zu vermeiden.
Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterzeichnen, ist es für Sie als Arbeitnehmer sinnvoll, diesen Vertrag einmal „auf Herz und Nieren“ prüfen zu lassen. Denn nicht selten weicht z. B. die Beschreibung der Tätigkeit im Arbeitsvertrag von dem ab, was mündlich besprochen wurde, oder die Einbeziehung von tarifvertraglichen Regelungen in den Arbeitsvertrag hat Auswirkungen, mit denen Sie in dieser Form nicht rechnen.
Haben Sie eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sollten Sie das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine Abmahnung kann Voraussetzung und Vorstufe zu einer Kündigung sein! Gegen eine unberechtigte Abmahnung kann man allerdings rechtlich vorgehen und Sie z. B. aus der Personalakte entfernen lassen, damit die Abmahnung keine arbeitsrechtliche Wirkung gegen Sie entfalten kann.
Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt, ist es wichtig, zeitnah klären zu lassen, ob die Kündigung in dieser Form gerechtfertigt und damit rechtens war oder nicht. Denn ist eine Kündigung unrechtmäßig, lohnt es sich, dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Allerdings ist das nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung möglich.
Arbeitszeugnisse sorgen am Ende eines Arbeitsverhältnisses häufig für Unmut bzw. für Streit. Nicht verwunderlich, weil die Zeugnissprache in Arbeitszeugnissen alles andere als klar und deutlich ist. Eine gut klingende Bewertung kann das Gegenteil bedeuten, eine positive Äußerung über persönliches Verhalten ebenfalls. Auf sich sitzen lassen muss man das nicht.
Eine Anstellung muss nicht immer mit einer Kündigung enden. Ein Aufhebungsvertrag ist oft eine gute Möglichkeit, sich aus den Pflichten des Arbeitsvertrages zu lösen, um z. B. schneller eine neue Stelle antreten zu können. Außerdem ist ein Aufhebungsvertrag eine elegante Möglichkeit, einen Streit vor dem Arbeitsgericht z. B. über eine Kündigung zu vermeiden.
Die Gestaltung von Arbeitsverträgen im Unternehmen wird häufig unterschätzt. Dabei sind gute Arbeitsverträge, die die Situation im Unternehmen und im jeweiligen Arbeitsverhältnis berücksichtigen, viel wert. Die professionelle Gestaltung von Arbeitsverträgen, ihre Überarbeitung und Anpassung an aktuelle Entwicklungen ist bei mir in guten Händen.
Wegen eines Fehlverhaltens kann ein Arbeitnehmer nicht immer unmittelbar gekündigt werden. Dann ist eine Abmahnung des Fehlverhaltens aber oft eine angemessene Reaktion. Allerdings sollte die Abmahnung rechtlich einwandfrei sein, um Bestand haben zu können – auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer späteren Kündigung. Dabei bin ich behilflich.
Die Kündigung eines Arbeitnehmers ist manchmal unvermeidbar – aus betrieblichen Gründen oder aus Gründen, die im Verhalten oder der Person des Mitarbeiters liegen. Dann gilt es, als Arbeitgeber alles „richtig“ zu machen, um langwierige, kostspielige Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden. Auch dabei bin ich gerne behilflich.
Für Unternehmen als Arbeitgeber stellen sich neben den Fragen den Individualarbeitsrechts immer wieder Fragen aus dem kollektiven Arbeitsrecht, also z. B. Fragen im Zusammenhang mit Tarifverträgen, der Mitbestimmung (Betriebsverfassung), dem Streikrecht oder der betrieblichen Altersvorsorge. Derartige Fragen beantworte ich gerne.
Häufig werden Maßnahmen im Arbeitsrecht von Arbeitnehmern nicht widerspruchslos akzeptiert. Sei es ein Zeugnis, das nicht der subjektiven Wahrnehmung der Arbeitsleistung entspricht, eine „ungerechtfertigte“ Abmahnung oder eine Kündigung. Geht ein Arbeitnehmer aus diesen oder ähnlichen Gründen gegen Sie vor, vertrete ich Sie vor Gericht.
Die Gestaltung von Arbeitsverträgen im Unternehmen wird häufig unterschätzt. Dabei sind gute Arbeitsverträge, die die Situation im Unternehmen und im jeweiligen Arbeitsverhältnis berücksichtigen, viel wert. Die professionelle Gestaltung von Arbeitsverträgen, ihre Überarbeitung und Anpassung an aktuelle Entwicklungen ist bei mir in guten Händen.
Wegen eines Fehlverhaltens kann ein Arbeitnehmer nicht immer unmittelbar gekündigt werden. Dann ist eine Abmahnung des Fehlverhaltens aber oft eine angemessene Reaktion. Allerdings sollte die Abmahnung rechtlich einwandfrei sein, um Bestand haben zu können – auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer späteren Kündigung. Dabei bin ich behilflich.
Die Kündigung eines Arbeitnehmers ist manchmal unvermeidbar – aus betrieblichen Gründen oder aus Gründen, die im Verhalten oder der Person des Mitarbeiters liegen. Dann gilt es, als Arbeitgeber alles „richtig“ zu machen, um langwierige, kostspielige Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden. Auch dabei bin ich gerne behilflich.
Für Unternehmen als Arbeitgeber stellen sich neben den Fragen den Individualarbeitsrechts immer wieder Fragen aus dem kollektiven Arbeitsrecht, also z. B. Fragen im Zusammenhang mit Tarifverträgen, der Mitbestimmung (Betriebsverfassung), dem Streikrecht oder der betrieblichen Altersvorsorge. Derartige Fragen beantworte ich gerne.
Häufig werden Maßnahmen im Arbeitsrecht von Arbeitnehmern nicht widerspruchslos akzeptiert. Sei es ein Zeugnis, das nicht der subjektiven Wahrnehmung der Arbeitsleistung entspricht, eine „ungerechtfertigte“ Abmahnung oder eine Kündigung. Geht ein Arbeitnehmer aus diesen oder ähnlichen Gründen gegen Sie vor, vertrete ich Sie vor Gericht.
Individuelle Beratung meiner Mandanten, ein angemessenes Eingehen auf ihre Situation und ein freundlicher Umgang sind mir als Rechtsanwalt wichtig. Außerdem ist Vertrauen und gegenseitige Wertschätzung Grundlage für das Verhältnis zu meinen Mandanten. Alles zusammen ist die Basis einer guten und erfolgreichen Zusammenarbeit.
Ich bin seit 2006 als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen, seit 2013 bin ich Partner der Sozietät Helmke. Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich in Hamburg, Madrid und Wellington, Neuseeland absolviert und bereits während des Referendariats u. a. Erfahrungen in Rechtsabteilungen Hamburger Traditionsunternehmen gesammelt.